Der Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen hat den Vorschlag eines Alternativstandortes für das Sportzentrum II bei den Fraktionen im Gemeinderat und dem Ortsbürgermeister Herrn Marohn eingebracht.
Der Grüne OV hat dazu auch eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, zum Standort „Im Mutterstadter Horst“ westlich von Aldi und südlich vom Gartenbaubetrieb Frosch entlang der B 9.
Am aktuell vorgesehenen Standort neben dem Badeweiher ist in dem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege eine Sporthalle (11 Meter hoch) nicht möglich, soweit nicht die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd einer Ausnahmeregelung in einem vorgeschriebenen Verfahren zustimmt.
Die vom Grünen OV vorgeschlagene Fläche liegt in einem ebenso geschützten Gebiet, hätte jedoch bei einer Ausnahmegenehmigung folgende Vorteile:
Am aktuell vorgesehenen Standort neben dem Badeweiher ist in dem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege eine Sporthalle (11 Meter hoch) nicht möglich, soweit nicht die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd einer Ausnahmeregelung in einem vorgeschriebenen Verfahren zustimmt. Die vom Grünen OV vorgeschlagene Fläche liegt in einem ebenso geschützten Gebiet, hätte jedoch bei einer Ausnahmegenehmigung folgende Vorteile:
Das Schutzgebiet wird nicht in solch gravierender Form zerschnitten wie bei der jetzigen Planung zwischen Reithalle und Badeweiher. Wildwechsel findet aufgrund der Nähe zur B 9 am neu
vorgeschlagenen Platz so gut wie nicht statt. Außerdem fügt sich das Sportzentrum in die geplante Bebauung mit Gewerbe ein. Der zu erwartende Verkehr könnte über die geplante Zufahrt zwischen
Aldi und Gärtnerei (später Tankstelle) geleitet werden. Damit ist er an dieser Stelle weniger problematisch, da bereits Verkehrsaufkommen durch das bestehende Gewerbe besteht. Für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen könnte eine Zufahrt hinter der Gärtnerei geschaffen werden, womit diese besser geschützt wären. Sollte eine Sporthalle nur auf dieser Alternativfläche genehmigungsfähig sein, so würden die neuen Sportanlagen dadurch nicht verteilt.
Die Realisierung eines Sportzentrums macht die Errichtung einer umfangreichen Infrastruktur, großflächiger baulicher Anlagen und einer entsprechenden Anbindung an den Straßenverkehr erforderlich. Damit würde am bisher geplanten Standort auch dem bestehenden Naherholungsgebiet seine Naherholungsfunktion genommen.
Aus Anlass der Änderung des Flächennutzungsplans könnte darüber hinaus statt der Errichtung eines Sportzentrums die Fläche südöstlich des Badeweihers Steinerne Brücke ebenfalls als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden, um eine einheitlichere Schutzfläche zu schaffen und die Schutzgebiete mit dem Naherholungsgebiet zu verbinden. Alternativ wäre auch die Schaffung eines naturnahen Erholungsraumes oder die Förderung einer biologischen Landwirtschaft denkbar.
Diese Änderung der Planungen wäre daher ein doppelter Gewinn für Neuhofen!
Informationen zum Hintergrund:
Das bisher im FNP von 1978 ausgewiesene Gelände liegt laut Regionalplan 2014 in einem „Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege“, dessen Funktion durch andere Nutzungen nicht beeinträchtigt werden soll. Eine Bebauung ist dort prinzipiell nicht zulässig. Die Fläche liegt eingebettet in angrenzende Naturschutzgebiete, verbindet das Neuhofener Woog mit dem Badeweiher „An der Steinernen Brücke“ und dient Fauna und Flora als wertvolle Vernetzungsachse.
Im Umweltbericht zum Bebauungsplan-Entwurf heißt es: Die Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt zum Einheitlichen Regionalplan zeigt nachrichtlich für das Plangebiet folgende Darstellung:
- Bereich mit besonderer Bedeutung für Naherholung; vgl. Landschaftsbild und Erholung des Landschaftsrahmenplan VRRN (LRP)
- bedeutender Raum für den regionalen Biotopverbund; vgl. Biotopverbund des LRP
- landesweit bedeutsame Ressource für den Grundwasserschutz und die Trinkwassergewinnung
- Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung: Auf Flächen mit niedrigem Bewuchs bilden sich sogenannte Kaltluftkissen, die sich besonders in heißen Sommern positiv auf das Ortsklima auswirken.
Der Grüne OV begrüßt die Erschaffung bzw. Sanierung von Sportstätten, die den Neuhöfer*innen eine attraktive Freizeitgestaltung ermöglichen. Dies sollte jedoch nicht zu Lasten unseres Erholungsraumes geschehen. Daher müssen jetzt in der Planungsphase die richtigen Weichen gestellt werden.