Ein beitrag die Ratsarbeit transparenter und zugleich effizienter zu gestalten. Wir haben uns zunächst bewusst für einen Prüfantrag entschieden. Uns ging es darum, zunächst die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu klären und insbesondere Fragen des Datenschutzes sowie der Persönlichkeitsrechte zu berücksichtigen.
Beim ersten Punkt geht es um die Möglichkeit einer hybriden Teilnahme an Ratssitzungen.
Die Frage ist für uns: Wie können wir mehr Bürgerinnen und Bürger für die Arbeit des Gemeinderates interessieren und ihnen einen niedrigschwelligen Zugang zu kommunalpolitischen Themen ermöglichen? Eine hybride Ratssitzung könnte es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich zumindest zu einzelnen Tagesordnungspunkten von zu Hause aus zuzuschalten und die Beratung unmittelbar mitzuverfolgen. Gerade für junge Eltern, Menschen mit Betreuungspflichten oder mobilitätseingeschränkte Personen könnte dies eine Möglichkeit sein, sich über die Arbeit des Gemeinderates zu informieren, ohne dafür das Haus verlassen zu müssen.
Uns ist dabei bewusst, dass eine solche Lösung technisch und rechtlich gut vorbereitet werden muss. Gerade deshalb wollten wir mit unserem Antrag zunächst prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssten. Nachdem Herr Schneider jedoch noch einmal ausdrücklich auf technische Fragen und mögliche Missbrauchsrisiken hingewiesen hatte, wurde das Thema nicht weiter vertieft und letztlich auch nicht darüber abgestimmt.
Der zweite Teil unseres Antrags betrifft die automatisierte Protokollerstellung mithilfe von Künstlicher Intelligenz.
In der Vergangenheit ist es aufgrund personeller Engpässe immer wieder zu Verzögerungen bei der Erstellung von Sitzungsprotokollen gekommen. Deshalb sehen wir in einer KI-gestützten Protokollerstellung eine mögliche Chance, insbesondere das Vorzimmer und die Verwaltung zu entlasten und gleichzeitig die Protokollerstellung zu beschleunigen. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, ein automatisch erstelltes Protokoll ungeprüft zu übernehmen. Selbstverständlich muss ein solches Protokoll anschließend von einer zuständigen Person kontrolliert werden. Fehlerhafte oder ungenaue Darstellungen müssen korrigiert und die endgültige Fassung weiterhin von der zuständigen Stelle verantwortet werden.
Der mögliche Vorteil liegt aus unserer Sicht vor allem darin, dass die Erstellung des Protokolls deutlich erleichtert werden könnte. So müsste möglicherweise nicht mehr zwingend eine Protokollantin bis zum Ende jeder Sitzung anwesend sein – insbesondere dann, wenn eine Ratssitzung bis 22 Uhr, 23 Uhr oder sogar noch länger dauert.
Mit Interesse haben wir deshalb in der vergangenen Verbandsgemeinderatssitzung den Vorstoß wahrgenommen, eine KI-gestützte Protokollerstellung zunächst in einem praktischen Versuch zu erproben. Sollte sich diese Methode dort als praktikabel und zuverlässig erweisen, soll anschließend geprüft werden, ob sie auf alle Kommunen der Verbandsgemeinde ausgeweitet werden kann. Aus unserer Sicht ist das ein sinnvoller Ansatz. Neue technische Möglichkeiten sollten nicht vorschnell eingesetzt, aber ebenso wenig von vornherein ausgeschlossen werden. Entscheidend ist, dass Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und die notwendige menschliche Kontrolle gewährleistet bleiben.