Nachdem der Bürgerbeirat seine Arbeit aufgenommen, einen ersten Bericht vorgelegt und auch einen Antrag gestellt hat, halten wir es für an der Zeit, die Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Bürgerbeirats zu konkretisieren und gegebenenfalls auch verbindlich in einer Satzung zu verankern.
Dazu haben wir einen Antrag gestellt, mit dem wir zunächst klären wollten, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Arbeit und die Rechte des Bürgerbeirats verbindlich zu regeln. Mit der nun vorliegenden Beschlussvorlage wurden diese rechtlichen Möglichkeiten dargestellt. Ein weiterer Punkt unseres Antrags war die Frage, wie die Beteiligung des Bürgerbeirats – beispielsweise durch eine Satzung – konkret geregelt werden kann.
Leider fand unser Antrag in dieser Form keine Zustimmung und wurde im weiteren Verfahren deutlich abgeschwächt.
Inzwischen besteht bei vielen Gemeinderatsmitgliedern die Auffassung, dass die Tiefengeothermie kein Thema mehr ist, bei dem eine weitere Mitwirkung des Bürgerbeirats erforderlich ist. Stattdessen soll nun das Thema Wärmenetz im Mittelpunkt stehen.
Bisher läuft die Kommunikation zwischen dem Moderator des Bürgerbeirats und dem Bürgermeister. Ein regelmäßiger und verbindlich geregelter Austausch ist weiterhin nicht vorgesehen. Nach dem Willen der Mehrheit des Gemeinderats soll die Kommunikation vielmehr weiterhin „auf Zuruf“ erfolgen und nicht durch schriftlich festgelegte Regeln und Beteiligungsrechte verbindlich geregelt werden.
Man hat sich darauf verständigt, dass sich der Bürgerbeirat zu diesem Thema noch einmal äußern und seine Vorstellungen und Wünsche hinsichtlich der künftigen Rahmenbedingungen an den Gemeinderat weiterleiten soll. Die Grünen haben diesem Vorgehen zugestimmt, weil damit zumindest die Möglichkeit besteht, dass der Bürgerbeirat seine eigenen Bedürfnisse und Vorstellungen noch einmal unmittelbar darlegen kann.
Welche Rechte halten wir GRÜNE für sinnvoll?
Beim Rederecht sind wir der Auffassung, dass sowohl ein umfassendes Rederecht als auch ein schriftlich verankertes Stellungnahmerecht sinnvoll und notwendig ist.
Auch bei den weiteren Beteiligungs- und Informationsrechten halten wir einige Punkte für wichtig. Teilweise werden diese bereits praktiziert, sie sollten aus unserer Sicht jedoch verbindlich geregelt werden:
- Frühzeitige Information über Tagesordnungen und Beschlussvorlagen zu Themen, die für den Bürgerbeirat relevant sind.
- Verpflichtende Anhörung des Bürgerbeirats vor einer Beschlussfassung zu einschlägigen Themen.
- Regelmäßiger Tätigkeitsbericht des Bürgerbeirats gegenüber dem Gemeinderat.
- Organisatorische Unterstützung durch die Verwaltung, beispielsweise durch eine Geschäftsstelle, die Bereitstellung von Räumen und Unterstützung bei der Protokollführung.
Der Bürgerbeirat besteht aus Menschen aus unterschiedlichen Gruppen und Teilen der Bevölkerung in Neuhofen, die sich sachlich und engagiert mit der Tiefengeothermie und später auch mit dem Wärmenetz auseinandersetzen. Diese Menschen nehmen wir ernst und wollen ihnen ein echtes Sprachrohr geben.
Für uns als GRÜNE ist es besonders wichtig, dass sich Bürgerinnen und Bürger ernst genommen fühlen. Das gehört für uns zu einer lebendigen Demokratie. Bürgerbeteiligung darf nicht nur darin bestehen, Menschen zu informieren oder gelegentlich nach ihrer Meinung zu fragen. Sie müssen das Gefühl haben, tatsächlich gehört und wahrgenommen zu werden.
Genau darum geht es aus unserer Sicht auch beim Bürgerbeirat: Er soll die Möglichkeit haben, die Perspektiven und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in die kommunalpolitische Beratung einzubringen. Damit dies nicht vom jeweiligen Thema, von einzelnen Personen oder von einem „Zuruf“ abhängt, braucht es klare und verlässliche Regeln für Information, Beteiligung und Mitwirkung.