Diese Gemeinderatssitzung fand mit einer sehr großen Zuschauerkulisse statt. Hintergrund des großen Interesses war die
Entscheidung über die Zulässigkeit von drei Bürgerbegehren zum Thema Tiefengeothermie:
Den drei Vertretern der Bürgerinitiative gegen Tiefengeothermie in Neuhofen (BI) wurde die Gelegenheit gegeben, ihre Bürgerbegehren im Rat vorzustellen. Sie machten davon aber keinen Gebrauch, sondern stellten sich noch vor der Abstimmung in eine Opferrolle, dass Ihr Anliegen vom Rat wohl aus rechtlichen Gründen abgelehnt würde. Bei drei vergangenen beantragten Bürgerentscheiden unter Beteiligung des jetzigen Ortsbürgermeisters Hr. Marohn sei anders entschieden worden (Anmerkung: es gab einen Bürgerentscheid zum LEH, zwei Themen wurden vom Rat übernommen).
Nach der kurzen Stellungnahme der BI folgten sehr weitgreifende Ausführung des leitenden Beamten der Verbandsgemeindeverwaltung zur rechtlichen Zulässigkeit der Bürgerbegehren. Er nahm darin auch Bezug auf die Begründung des Verwaltungsgerichts Neustadt zum Eilantrag der BI auf „Stopp aller Maßnahmen bis zum Bürgerentscheid“. Obwohl die Entscheidung nur den Eilantrag direkt betraf, ist das Gericht in der Begründung sehr ausführlich auf die Rechtslage und Fehlerhaftigkeit aller drei Bürgerbegehren eingegangen. Die Verbandsgemeinde hat zu dem Thema auch rechtlichen Rat bei einer Rechtsanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht eingeholt und dem Gemeinde- und Städtebund RLP. Fazit: Da die Mitglieder des Gemeinderats verpflichtet sind, ihre Entscheidungen im Rahmen des geltenden Rechts zu treffen, gab es zu diesem Tagesordnungspunkt keine politische, sondern nur eine rechtskonforme Entscheidung zu treffen. Alle Fraktionen haben sich nach Abschluss der rechtlichen Würdigung entsprechend geäußert. Die Anträge zu den drei Bürgerentscheiden wurden daher einstimmig von allen abwesenden ehrenamtlich tätigen Gemeinderatsmitgliedern abgewiesen.
Randbemerkung: Laute Missfallensäußerungen und Klatschen einiger Unterstützer der BI führten mehrfach zu Ordnungsrufen des Ortsbürgermeisters, der auf die Unzulässigkeit bei Beginn der Sitzung hingewiesen hatte.
Bebauungsplan Halle Sportzentrum II:
(Anmerkung: Die Mehrzahl der Zuschauer hatte den Saal inzwischen leider verlassen)
Es lagen dem Rat die lange Liste der Eingaben der Träger Öffentlicher Belange und die Stellungnahmen der Verwaltung dazu vor. Beschlossen wurden diese Ausführungen und die Fortsetzung des Verfahrens im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung.
Zu dem Tagesordnungspunkt gab es außer von uns GRÜNEN keine Wortmeldungen. Wir beantragten in die textlichen Festsetzungen des BP die im enthaltenen Lärmgutachten genannte Anzahl von 35 Stellplätzen zu übernehmen. Damit wären die Unterlagen konsistent. Unser Antrag wurde leider bei nur 2 Enthaltungen vom Rat abgelehnt, weil man sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf die Zahl der Stellplätze festlegen wolle, obwohl die Stellplätze an den Sportplätzen ja mitgenutzt werden könnten.
Ein Bauantrag zur Bebauung in der zweiten Reihe in der Buschstraße wurde vom Rat erneut abgelehnt.