Die wichtigen Punkte zusammengefasst:
Herkunft der Erde entlang des Rehbachwanderwegs – Wo kommt sie her?
Im Januar 2025 wurde in Neuhofen entlang des Rehbachwanderwegs sowie an der Ecke Woogstraße/Industriestraße Erde abgelagert. Sie stammt von einem Grundstück hinter dem Parkplatz der evangelischen Kirche.
In der Gemeinderatssitzung am 25. Februar 2025 wurde der Bürgermeister gefragt, um welche Erde es sich handelt. Seine Antwort: „Keine gute.“ Eine Genehmigung der Kreisverwaltung wurde nicht eingeholt, ebenso wenig eine Bodenprüfung. Damit stellt sich die Frage, ob es sich um eine illegale Ablagerung handelt.
Die Ablagerung von Oberboden unterliegt in Rheinland-Pfalz strengen Vorschriften. Seit dem 1. August 2023 regelt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), dass kein belasteter Boden verwendet werden darf. Wäre eine Genehmigung bei so vielen offenen Fragen nicht erforderlich gewesen? Es stellt sich die Frage, warum die Gemeinde sich nicht im Vorfeld abgesichert hat und Pragmatismus offenbar über gesetzliche Vorgaben stellt.
Die Grünen habe diese Frage an die Kreisverwaltung weitergegeben und warten auf deren Antwort.
Die Erde wurde abgetragen, um den unbefestigten Parkplatz hinter der Kirche zu erweitern. Geplant sind Verdichtung, Schotterung und möglicherweise Pflasterung. Laut Flächennutzungsplan ist das Gelände eine Grünfläche, ein Bebauungsplan fehlt. Der Gemeinderat hat dem Vorhaben zugestimmt.
Ein Parkplatz für Friedhofs- und Kirchenbesucher*innen ist sinnvoll – doch die Umsetzung muss gesetzeskonform erfolgen. Angesichts von Klima- und Umweltschutz darf mit Freiflächen nicht leichtfertig umgegangen werden.
B-Pläne für die Ludwigshafener Straße und den alten Ortskern
In Neuhofen gibt es derzeit nur wenige gültige Bebauungspläne, und der Gemeinderat hat sich vorgenommen, dies zu ändern. Planungssicherheit ist erforderlich, um das Ortsbild zu bewahren und das Bauen nach gemeinsamen, verbindlichen Regeln zu gestalten.
Die neuen Pläne umfassen auch notwendige Anpassungen an die Herausforderungen des Klimawandels. Begrünungsmaßnahmen sollen für kühlere Sommer sorgen, die Hochwasservorsorge wird künftig mitberücksichtigt, und der Einsatz erneuerbarer Energien wird bei Sanierungen fest eingeplant.
Sanierung der Rehbachhalle: Vergabe der Planungsleistungen
In der Gemeinderatssitzung wurde über die Vergabe der Planungsleistungen für die Sanierung der Rehbachhalle beraten und abgestimmt. Das Honorar der Planer richtet sich nach der voraussichtlichen Sanierungssumme – und eines steht bereits fest: Die Maßnahme wird kostspielig. Laut vorläufigen Plänen vom September 2024 wird die Sanierung rund 5 Millionen Euro kosten.
Wir haben darauf gedrungen, dass die Planungsleistungen erst freigegeben werden, wenn der zugesagte Bundeszuschuss von 45 % für die Gesamtmaßnahme unwiderruflich schriftlich bestätigt ist. Die Finanzierung bleibt trotzdem eine Herausforderung. Parallel dazu soll der Neubau einer Mehrzweckhalle an der Woogstraße weiter vorangetrieben werden. Auch wenn diese als Leichtbauhalle konzipiert ist, entstehen zusätzliche Kosten, die in die künftigen Haushaltsplanungen einfließen müssen.
Sanierung der Fenster am Erweiterungsbau der Rehbachschule
Im Rahmen des Fensteraustauschs werden energetische Maßnahmen umgesetzt, die zum größten Teil durch das kommunale Klimaschutzprogramm (KIPKI) finanziert werden. Zudem erhält der Raum der betreuenden Grundschule eine dringend benötigte Fluchttür, um die Sicherheitsstandards zu verbessern.
Allerdings fehlt bislang ein umfassender Energiesanierungsfahrplan für die gesamte Grundschule, der eine strukturierte und koordinierte Umsetzung weiterer Maßnahmen ermöglichen würde.
Essenkosten für die kommunalen Kitas
In den kommunalen Kitas Pavilion, Villa Kunterbunt und Wirbelwind erhalten die Kinder ein frisch zubereitetes Mittagessen sowie Snacks als Zwischenmahlzeit. Die Kita Wirbelwind übernimmt die Essenzubereitung sowohl für die eigene Einrichtung als auch für die Kita Pavilion, während sich die Villa Kunterbunt eigenständig versorgt. Diese unterschiedliche Organisation führt zu variierenden Kosten, weshalb nach Lösungen zur Vereinheitlichung gesucht wird.
Eine wesentliche Änderung für die Eltern betrifft die Abmeldung vom Essen: Bisher war es möglich, Kinder am Morgen abzumelden und eine Erstattung zu erhalten. Da der Verwaltungsaufwand in der Kita und der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde hierfür jedoch hoch ist, hat der Gemeinderat beschlossen, dass künftig keine Rückerstattung mehr erfolgt. Um Eltern nicht finanziell zu benachteiligen, sind in den Essenbeiträgen bereits 30 Fehltage pro Jahr und Kind einkalkuliert. Der monatliche Beitrag je Kind bleibt unverändert bei 48,-€, obwohl dies nicht kostendeckend ist. Die Neuregelung wird zum nächsten Kita-Jahr umgesetzt.
Bürgeranfrage zu mobilen Verkehrsschildern
Im Rahmen der Straßenbauarbeiten in Neuhofen wurden sehr viele mobile Verkehrszeichen aufgestellt, die nicht auf den Straßen, sondern auf den Gehwegen platziert wurden. Die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch genötigt, um diese Ständer herumzulaufen. Wer mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs ist, kommt um ein gefährliches Ausweichen auf die Straße oft nicht herum. Dieser Zustand ist nicht akzeptabel. Der Bürgermeister hat zugesagt die Zuständigkeit und den Sachverhalt „klären“ zu lassen. Wir haben Zweifel, ob an der Situation vor dem Ende der Bauarbeiten noch etwas geändert wird.
Mitteilungen:
- Der endgültige Standort des Bauhofs ist noch unklar. Die Bauhofmitarbeiter haben sich mit einem Schreiben an den Personalrat gewandt und hoffen auf eine baldige Lösung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
- die Absackungen am Erlenbruchgraben werden von der Verbandsgemeinde geprüft .
- Die Bebauung am alten Tenneplatz verzögert sich, da noch Verträge mit Edeka ausstehen.