Jedes Jahr ist am 22. März der Weltwassertag. Wasser ist ein unschätzbares Gut, das unser Überleben sichert. Wir ernähren uns davon, waschen uns und reinigen alles was wir haben damit, gießen unsere Pflanzen und vieles mehr. Bisher haben wir vor Ort im Gegensatz zu anderen Kontinenten noch keine gravierenden Auswirkungen von Wasserknappheit zu spüren bekommen. Doch die letzten heißen Sommer haben auch uns einen Vorgeschmack auf den begonnenen Klimawandel gegeben. Dies hat auch die europäische Politik erkannt. Daher wird derzeit die europäische Wasserrahmenrichtlinie von der SGD (Struktur- und Genehmigungs-Direktion) auch in Rheinland-Pfalz umgesetzt.
„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Bis 2027, so das Ziel, soll ein guter Zustand der Gewässer und ein Gewässerschutz auf einheitlichem und hohem Niveau erreicht werden.“
zitierte SGD Süd-Präsident Hannes Kopf die Präambel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL).
Neuhofen ist geprägt von Wasser, weil wir relativ nah am Rhein wohnen. Durch den Kiesabbau in den vergangenen Jahrzehnten sind schöne Badeseen, aber auch wertvolle Biotope entstanden. In der Wasserrahmenrichtlinie geht es aber nicht um stehende Gewässer, sondern um Gräben, Bäche und Flüsse. Auch hier gibt es in Neuhofen trotz Verlegung des Rehbaches immer noch eine Wasserachse, die durch den gesamten Ort verläuft: den Erlenbruchgraben. Ursprünglich ein Entwässerungsgraben, der aus dem Woog kommend, zwischen Biotop und Hochhäusern fließt, den Rehbachwanderweg kreuzt, durch die Landsiedlung verläuft, das Erlenbruchwäldchen mit Wasser versorgt, weiter an der Kleintierzucht vorbeigeht, unter der Jahnstraße durchgeleitet wird und entlang der Dieselstraße verläuft, bis das Wasser in den Rehbach eingeleitet wird. Eine ideale Biotopvernetzungsachse in der Mitte unseres Ortes.
Seine Ursprungsaufgabe, die Entwässerung, ist nach wie vor aktuell. Sie nimmt sogar an Bedeutung zu, weil immer mehr Siedlungsgebiete das Oberflächenwasser darüber ableiten. Dies schreibt das Landeswassergesetz §2 Abs. 2 vor. Bisher ist das Baugebiet Birkenhost Kupfernagel und demnächst auch die Landsiedlung angeschlossen. Und weitere Gebiete sollen folgen. Ab einer gewissen Größenordnung muss dann ein Filter für die Verschmutzungen durch den Straßenverkehr berücksichtigt werden.
Wo stehen wir aktuell beim Gewässerschutz dieses Grabens, der uns so wertvolle Dienste leistet? Der landschaftspflegerische Begleitplan zum Erlenbruchgraben zeigt, dass noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Uferbereiche ökologischer gestalten, oder zum Beispiel der Einbau einer Gewässerschleife, sind Maßnahmen, die die Flora und Fauna aufwerten können. Der Plan steht, er muss nur noch beschieden und umgesetzt werden.
„Wasser ist unser kostbarstes Gut. Deshalb ist der gute Zustand der Gewässer, den wir anstreben, kein Selbstzweck, sondern unsere Pflicht gegenüber künftigen Generationen.“
betont Kopf von der SGD Süd.
Ein Beitrag für unsere nächste Generation, zum Schutz unseres Ökosystems und unserer Landschaft. Wir stimmen für die Investition in die Zukunft.