
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Betreuende Grundschule der Rehbachschule: Erhöhung von Elternbeiträgen, Verpflegungskosten und Ferienbetreuung
Gleich drei Tagesordnungspunkte befassten sich mit der Schulkinderbetreuung, deren Ausbau durch das Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) künftig verpflichtend wird. In Neuhofen hat man sich bewusst gegen die Einführung einer klassischen Ganztagsschule und stattdessen für das Modell der betreuenden Grundschule entschieden. Dieses bietet den Eltern zwar mehr Flexibilität, führt jedoch auch zu höheren Kosten, die teilweise von der Gemeinde und teilweise von den Eltern getragen werden müssen.
Die Anpassung der Beiträge für Betreuung, Verpflegung und Ferienangebote können wir grundsätzlich nachvollziehen. Angesichts der angespannten Haushaltslage der Gemeinde sind diese Schritte verständlich. Allerdings kann die Summe aller beschlossenen Erhöhungen – je nach Umfang der Inanspruchnahme – für viele Familien eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Aus diesem Grund hat die Grünen-Fraktion der Erhöhung der Elternbeiträge für das Betreuungsangebot nicht zugestimmt. Insbesondere bei Familien mit bis zu drei Kindern können die Kosten je nach Inanspruchnahme um bis zu 44 Prozent steigen. Wir halten dies für das falsche Signal besonders gegenüber größeren Familien, die bereits heute vor besonderen finanziellen Herausforderungen stehen.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit können Sie die einzelnen generellen Erhöhungen sowie die jeweiligen individuell berechneten prozentualen Steigerungen hier einsehen.
Das Ferienangebot wird von einer professionellen Firma durchgeführt und gut angenommen. Darüber hinaus plant der Rhein-Pfalz-Kreis, die verschiedenen Ferienangebote im Kreis künftig zu vernetzen und den Eltern über eine gemeinsame Online-Plattform zugänglich zu machen. Der Bürgermeister sagte zudem zu, bei den örtlichen Vereinen nach Möglichkeiten zur Unterstützung und Mitwirkung zu fragen, auch wenn hier naturgemäß nur ein begrenztes Angebot realisiert werden kann.
Änderung der Abholzeiten in der Betreuenden Grundschule
Diskutiert wurden außerdem die neuen Abholzeiten, die in der Betreuenden Grundschule eingeführt werden sollen. Bislang waren die Abholzeiten sehr flexibel gestaltet. Künftig sollen diese jedoch stärker geregelt werden, um die organisatorischen Abläufe zu vereinfachen und den Betreuungsalltag besser planbar zu machen. Wir können diese Entscheidung nachvollziehen und unterstützen sie ausdrücklich. Die Neuregelung dient nicht nur einer effizienteren Organisation, sondern auch der Entlastung des Betreuungspersonals, das auf verlässliche Strukturen angewiesen ist. Zunächst sollen die neuen Abholzeiten für einen Zeitraum von sechs Monaten erprobt werden. Im Anschluss soll eine Sitzung des Schulträgerausschusses bewerten, ob sich die Regelungen in der Praxis bewährt haben oder ob Nachbesserungen erforderlich sind.
Die Grünen werden sich weiterhin für die Einberufung einer Schulträgerausschusssitzung einsetzen. Uns ist wichtig, mit den Betroffenen zu sprechen und nicht über ihre Köpfe hinweg zu entscheiden. Darüber hinaus sorgt eine öffentlich zugängliche Sitzung für mehr Transparenz, da Eltern die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen und die Argumente aller Beteiligten direkt nachzuvollziehen.
Antrag: Sanierung des Mehrfamilienhauses Ringstraße 18: Prüfung einer Wärmepumpenlösung und Installation einer Photovoltaikanlage
Die Fraktion der Grünen hatte in der Gemeinderatssitzung am 12. Mai beantragt zu prüfen, ob für die Sanierung des Mehrfamilienhauses in der Ringstraße 18 tatsächlich der Einbau einer Gasheizung die beste Lösung darstellt oder ob im Sinne der Klimaanpassung und einer zukunftsfähigen Energieversorgung eine Wärmepumpe bevorzugt werden sollte. Darüber hinaus wurde angeregt, die Installation einer Photovoltaikanlage in die Planungen einzubeziehen.
Inzwischen hat der Energiemanager der Verbandsgemeinde die verschiedenen Optionen anhand konkreter Zahlen und Berechnungen bewertet. Auf dieser Grundlage wurde ein Fahrplan für das weitere Vorgehen mit folgendem Ablauf erarbeitet.
- Prüfung, ob im Gebäude eine Asbestbelastung vorliegt.
- Untersuchung, ob durch einen Ausbau des Dachgeschosses zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden kann.
- Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) als Grundlage für die weitere Sanierung und zur Sicherung möglicher Fördermittel.
- Durchführung der energetischen Dämmmaßnahmen am Gebäude.
- Erstellung einer Heizlastberechnung zur Ermittlung des tatsächlichen Wärmebedarfs.
- Installation einer Wärmepumpe auf Basis der Ergebnisse des Sanierungsfahrplans und der Heizlastberechnung.
Auch wenn sich das Vorhaben durch die zusätzlichen Prüfungen und Planungen etwas verzögert, begrüßt die Grünen Fraktion ausdrücklich, dass ihrem Antrag gefolgt wurde. Mit dem nun vorliegenden Fahrplan besteht eine solide und fachlich fundierte Grundlage für die weitere Sanierung des Gebäudes und eine nachhaltige Energieversorgung für die Zukunft.
Rottstraße 24 und 26: Zukunft des sozialen Wohnungsbestands
Bereits am 29. April 2025 beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Zukunft der Gebäude in der Rottstraße 26, zu deren Ensemble auch das Haus mit der Nummer 24 gehört. Bislang werden die Wohnungen vom Kreiswohnungsverband verwaltet, dem das Grundstück von der Gemeinde Neuhofen im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung gestellt wurde. Die Verbandsgemeinde nutzt die Wohnungen derzeit zur Unterbringung von Flüchtlingen sowie von Obdachlosen. Der vereinbarte Erbbauzins ist sehr niedrig und der Kreiswohnungsverband stimmt einer Erhöhung nicht zu. Die Häuser erfüllen in dem jetzigen Zustand nicht mehr den Standard des Kreiswohnungverbandes und dieser würde sie abreißen und neu bauen, da eine Sanierung zu teuer wäre. Aber nur, wenn ein neuer Erbpachtvertrag eine lange Laufzeit hätte.
Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung durch den Gemeinderat zeigte sich jedoch, dass die Gebäude von außen und hinsichtlich ihrer grundlegenden Bausubstanz auf den ersten Blick noch einem einfachen Wohnstandard genügen könnten. Im Inneren besteht allerdings ein erheblicher Sanierungsbedarf. Sollten die Wohnungen langfristig weiter vermietet werden, wären umfangreiche Investitionen erforderlich. Auch wenn eine Sanierung mit entsprechenden Kosten verbunden ist, sollte bei allen Überlegungen die Bedeutung des sozialen Wohnungsangebots berücksichtigt werden. Gerade bezahlbarer Wohnraum für Menschen in schwierigen Lebenssituationen ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge und verdient eine sorgfältige Abwägung bei den weiteren Entscheidungen.
Neubau einer Sporthalle – Auftragsvergabe für Fundament- und Bodenarbeiten
Der Gemeinderat hatte bereits am 7. Februar den Kostenrahmen für den Neubau der Sporthalle beschlossen. Diesem Beschluss haben wir damals zwar zugestimmt, allerdings nicht ohne erhebliche Bedenken. Bereits im Februar hatten wir den Antrag gestellt, die Gesamtkosten auf 2,2 Millionen Euro zu deckeln. Da dieser Vorschlag keine Mehrheit fand, haben wir dem vorgelegten Kostenrahmen letztlich zähneknirschend zugestimmt. Vor diesem Hintergrund haben wir auch der nun vorliegenden Auftragsvergabe für die Fundament- und Bodenarbeiten zugestimmt, da sie sich innerhalb des bereits beschlossenen Kostenrahmens bewegt und für die Fortführung des Projekts erforderlich ist.
Irritiert hat uns jedoch ein weiterer Antrag, der erneut zu zusätzlichen Kostensteigerungen geführt hätte. Über diesen konnte aufgrund fehlender Unterlagen nicht entschieden werden. Auch wenn die zu erwartende Summe voraussichtlich überschaubar sein wird, stellt sich für die Grünen grundsätzlich die Frage, wie viele nachträgliche Kostensteigerungen noch akzeptiert werden sollen.
Wer einem Kostenrahmen zustimmt, muss sich grundsätzlich auch an diesem orientieren. Werden jedoch fortlaufend zusätzliche Ausgaben beschlossen, verliert ein ursprünglich festgelegter Finanzrahmen zunehmend seine Bedeutung. Wir haben daher nur zugestimmt, wenn an anderer Stelle eingespart wird und der Kostenrahmen eingehalten wird.